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Beamten Gesetz
Dieses Gesetz gilt für alle Beamtinnen und Beamten, auch in der Probezeit, des Staates.
Beamter ist, wer zu einer Exekutivbehörde in einem Dienstverhältnis steht.
Beamter ist ebenfalls, wer in einem Dienstverhältnis zu einer staatlich geführten Behörde steht.
In diesem Gesetz sind auch die Streitkräfte, deren Heere und gleichzusetzende Einheiten eingeschlossen.
Personen nach Absatz 4 sind Beamten gleichgestellt, sofern nichts anderes geregelt ist.
Oberster Dienstherr ist der dem Verwaltungsbereich zugeordnete Chief of Justice oder der Assistant Chief of Justice.
Dienstvorgesetzter ist der Leiter einer Exekutivbehörde, in welcher der Beamte arbeitet.
Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, deren Heere und gleichzusetzende Einheiten. In Vertretung für den Gouverneur greift Absatz 1.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt auf Lebenszeit, nachdem der Beamte die 7-tägige Probezeit bestanden hat.
Absatz 1 verliert an Gültigkeit, wenn:
dem Beamten vorzeitig gekündigt wird. Bei Kündigung hat die Behördenleitung Absprache mit dem Department of Justice (DOJ) zu halten.
der Beamte während seiner Probezeit aus dem Dienst ausscheidet.
Pflichten
Jeder Beamte, Beamte auf Probe oder Bewerber für den Staatsdienst muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder Beamte und Beamte auf Probe ist zur absoluten Treue gegenüber dem Staat Los Santos verpflichtet.
Mit Eintritt in das Beamtenverhältnis übernimmt der Beamte folgende Pflichten:
Das stetige Eintreten für den Staat Los Santos.
Achtungswürdiges Verhalten im Dienst.
Absolute Amtsverschwiegenheit.
Gehorsamspflicht gegenüber dem obersten Dienstherren, dem Dienstvorgesetzten und Vorgesetzten.
Persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der auszuführenden Tätigkeiten.
Volle Hingabe an den Beruf.
Schriftliches Führen von Akten und Ermittlungsverfahren.
Einhaltung der festgelegten Arbeitszeiten.
Einhaltung der im Dienstverhältnis festgelegten Vereinbarungen.
Herausgabe der Dienstnummer bei Nachfrage.
Rechte
Anspruch auf sechs Wochen Urlaub im Jahr (maximal 7 aufeinanderfolgende Tage).
Monatliche Auszahlung eines vom DOJ festgelegten Gehalts.
Anspruch auf Pensionszahlungen nach mindestens 40 Jahren Arbeitszeit. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist der Staat zur Zahlung von Invalidenrente verpflichtet.
Anspruch auf Unterstützungszahlungen an die Familie, falls der Beamte im Dienst stirbt.
Anspruch auf Freistellung vom Dienst bei Ausübung eines politischen Amtes.
Der Staat ist berechtigt, bei Fehlverhalten Disziplinarmaßnahmen oder Sanktionen zu verhängen:
Gegen eine gesamte Behörde.
Gegen einzelne Beamte.
Über die Art der Disziplinarmaßnahme entscheidet der Dienstvorgesetzte in Absprache mit dem obersten Dienstherren.
Ein Beamter kann während einer gegen ihn laufenden Ermittlung suspendiert werden. Eine Suspendierung darf vom Chief of Justice, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und der Leitungsebene der Behörde ausgesprochen werden.
Jeder Bedienstete, der aus seinem Dienstverhältnis ausscheidet, unterliegt einer 7-tägigen Wechselsperre, die den Wechsel zu anderen staatlichen Behörden oder Organisationen untersagt.
Die Wechselsperre kann durch eine Ausnahme umgangen werden, sofern ein Versetzungsantrag gestellt wird. Dieser Antrag wird vom DOJ geprüft.
Die Zustimmung des bisherigen Dienstes ist zwingend erforderlich, falls der Versetzungsantrag genehmigt wird.
Beamte und Angestellte der staatlichen Behörden dürfen innerhalb der ersten 7 Tage durch die jeweilige Führung der Behörde ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
Nach mindestens 7 Tagen Dienstzugehörigkeit ist eine Entlassung mit Begründung durch die jeweilige Behörde gestattet.
Beamte haben das Recht, nach Erhalt ihrer Kündigung eine Prüfung dieser beim DOJ zu beantragen.
Das DOJ ist jederzeit berechtigt, Mitarbeiter von staatlichen Behörden zu sanktionieren, suspendieren oder zu kündigen.
Das DOJ wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamten (§ 4) sowie das Disziplinarverfahren (§ 5) zu erlassen.
Verordnung zu § 5 BG
Dienstaufsichtsbeschwerden, die extern gegenüber einer Behörde gestellt werden, müssen über das DOJ abgewickelt werden.
Das DOJ ist neben der jeweiligen Behörde berechtigt, Sanktionen gegen einen Beamten oder eine Behörde zu verhängen.
Beamte, die aus dem Beamtenstatus ausscheiden, sind verpflichtet, ihre vom Staat bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Taser, Kfz, Schutzwesten) eigenverantwortlich an den ehemaligen Vorgesetzten zu übergeben.
Die Rückgabe muss umgehend erfolgen, spätestens jedoch 3 Tage nach dem letzten Dienst.
Versäumt ein ehemaliger Beamter die Frist, wird eine Geld- und Haftstrafe ausgesprochen.
Beamte und Angestellte staatlicher Behörden dürfen innerhalb eines Zeit Fensters von maximal 7 Tagen Missstände und Fehlverhalten innerhalb der eigenen Behörde dem DOJ melden.
Hinweisgeber stehen unter besonderem Kündigungsschutz. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt im Rahmen von § 3 Absatz 2 Satz 1.