Coming Soon
Straßenverkehrsordnung
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, insbesondere bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf nur fahren, wenn alle Räder mit verkehrstauglichen Reifen ausgerüstet sind.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt unter günstigsten Umständen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h.
Auf Highways und Autobahnen: unbegrenzt.
Besondere Regelungen (50 km/h):
Um den Würfelpark, das Los Santos Police Department, das Department of Justice, das Krankenhaus sowie auf Flughäfen und Landeflächen.
Allgemein gilt die Rechts-vor-Links-Regelung.
Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Es ist links zu überholen.
Überholen darf nur, wer sicherstellen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs der Gegenverkehr nicht behindert wird.
Institutionen wie PD, SD, MD und DOJ sind von den Vorschriften befreit, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.
Verkehrsteilnehmer müssen diesen Institutionen Durchfahrt gewähren. Maßnahmen können sein:
Fahren auf rechter oder linker Fahrbahn (je nach Position).
Ausweichen auf Parkplätze oder Gelände.
Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es länger als drei Minuten nicht bewegt wurde oder der Fahrer es verlässt.
Halten und Parken sind unzulässig:
An engen, unübersichtlichen oder gefährlichen Straßenstellen.
Auf Gehwegen oder Bürgersteigen.
An verbotenen Stellen.
Zulässiges Halten und Parken:
Auf öffentlich markierten Flächen.
Am Straßenrand (bei zweispurigen Fahrzeugen parallel zur Fahrbahn).
Auf Gehwegen (bei einspurigen Fahrzeugen).
Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers.
Auf Seitenstreifen bei Landstraßen.
Kein Fahren unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen.
Der Fahrzeugführer muss eine gültige Fahrerlaubnis mitführen.
Elektronische Geräte dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden.
Ein Reparaturkit ist im Fahrzeug mitzuführen.
Der Fahrzeugführer haftet eigenständig für Güter im Fahrzeug.
Keine Personen dürfen im Kofferraum transportiert werden.
Alle Insassen müssen verkehrssichere Plätze einnehmen.
Bei Straftaten mit dem Fahrzeug haftet der Eigentümer, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Die Zeichen und Weisungen der Exekutivbehörden sind zu befolgen.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Wiederholte Verstöße können mit Freiheitsstrafe und doppelter Geldstrafe belegt werden.
Das Fahren im Gegenverkehr ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Wer Leib und Leben durch Eingriffe in den Straßenverkehr gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.
Landen von Flugobjekten nur auf gekennzeichneten Landeflächen (z. B. H-Landeplätze).
Führen eines Flugobjektes ohne Lizenz ist strafbar.
Nach einem schweren Verkehrsunfall ist unverzüglich das PD und MD zu informieren.
Verkehrsteilnehmer dürfen zur Kontrolle angehalten werden.
Zeichen zum Anhalten können auch durch technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug erfolgen.
Die Teilnahme oder Organisation eines illegalen Rennens wird strafrechtlich verfolgt.
Bürger müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Bei schweren Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Neuerwerb frühestens nach einer Woche.
Illegale Modifikationen werden mit Bußgeldern bestraft.
Legale Modifikationen durch „Bennys“ sind ausgenommen.
Illegale Einbauten können Haft- und Geldstrafen nach sich ziehen.
Schwere Verstöße können berufliche Konsequenzen haben.
Gerichte können ein Fahrverbot verhängen.